Firmensitz/ Adresse
ANAXA AG
Turbinenweg 4 U81
CH- 8610 Uster
Tel. +41(0)43 497 83 80
Fax. +41(0)43 497 83 81
» anaxa@active.ch
Haftungsausschluss
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AGB
Konditionen
Preise in CHF, netto, exkl. Transport- und
Verpackungskosten, exkl. Mwst
Lieferzeit ab Lager oder kurzfristig
Mindestfakturawert SFr. 100.00 Netto-Warenwert
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbestimmungen
1. Allgemeines
Für jede von ANAXA AG auszuführende Lieferung sind die nachstehenden Bedingungen massgebend. Weitere mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen werden nur durch schriftliche Bestätigung von ANAXA AG rechtswirksam.
2. Preisstellung
Mit Ausnahme schriftlich vereinbarter Spezialabmachungen verstehen sich die Preise von ANAXA AG rein netto ab Werk, exklusive Verpackung und exklusive Mehrwertsteuer. Der Mindestfakturabetrag beträgt Fr. 100.--. Skontoabzüge werden nach Vereinbarung gewährt.
3. Zahlungskonditionen
Die verrechneten Beträge sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto zahlbar. "WIR"-Checks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. Der Zahlungstermin ist auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die ANAXA AG nicht zu verantworten hat, sich verzögert. Die Firma ANAXA AG behält sich das Recht vor, den Vertrag aufzulösen und Schadenersatz für die entstandenen Kosten zu fordern, wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Abmachungen nicht einhält.
4. Lieferfrist
Die in der Offerte genannte Lieferfrist gilt ab Ausführungsklarheit oder Freigabe des Ausfallmusters. Bei Abrufaufträgen ist es ANAXA AG freigestellt, die ganze Bestellmenge auf einmal oder in Teilmengen herzustellen. Werden Teillieferungen nicht innert der vereinbarten Frist abgerufen, steht ANAXA AG das Recht zu, diese in Rechnung zu stellen und ihre Abnahme innert 14 Tagen zu fordern. Nach Ablauf dieser Frist lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
ANAXA AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis gemäss Vertrag sämtliche Zahlungen eingegangen sind.
6. Verpackungsgut
Auf Anforderung von ANAXA AG stellt der Kunde die zu verpackenden Teile und Geräte bis zum Auftragsabschluss zur Verfügung. Werden die Teile von ANAXA AG abgeholt und zurücktransportiert, können die entstehenden Frachtkosten abgerechnet werden.
7. Transport und Verpackung
Ohne schriftliche Anweisung des Kunden erfolgt der Versand auf die wirtschaftlichste Art und Berechnung der effektiven Transportkosten. Diese gehen zu Lasten des Kunden. Die Ware reist in jedem Fall auf Gefahr des Kunden.
8. Projekte und Vorstudien
Projekte und Vorstudien inklusive Anfertigung von Mustern und Prototypen, die von ANAXA AG auf Wunsch eines Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben Eigentum von ANAXA AG und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abgegeben oder zugänglich gemacht werden. Die Firma ANAXA AG behätlt sich das Recht vor für Projekte und Vorstudien usw. Rechnung zu stellen, sofern eine entsprechende Bestellung nicht innert 3 Monaten nach Unterbreitung der Vorschläge eingeht.
9. Muster
Standardkoffer und Behälter aller Art, die dem Interessenten dessen Wunsch zur Verfügung gestellt und die nicht inne. 4 Wochen zurückgesandt werden, können von ANAXA AG nach Preisliste verrechnet werden. Einlagen, Verpackungs- polster und Spezialverpackungen, die spezifisch für den Interessenten angefertigt wurden, können zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt werden.
10. Mehr- oder Minderlieferung von Kartonverpackungen
Die Firma ANAXA AG behält sich aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht vor, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Stückzahl zu liefern.
11. Werkzeuge
Für spezifische Kundenbestellungen hergestellte oder angeschaffte Werkzeuge verbleiben in jedem Fall Eigentum von ANAXA AG. Der zu bezahlende Werkzeugkostenanteil wird dem Kunden mit der ersten Lieferung fakturiert.
12. Aufbewahrung und Pflege der Werkzeuge
Die Firma ANAXA AG verpflichtet sich, die Werkzeuge
für Nachbestellungen mindestens während 5 Jahren
nach der letzten Bestellung auf eigene Kosten sorgfältig aufzubewahren und zu pflegen.
13. Toleranzen bei Schaumstoffteilen
Masstoleranzen im Rahmen der branchenüblichen bzw. der jeweils zutreffenden DIN-Norm bleiben vorbehalten.
14. Mängelrüge und Gewährleistung
Mängelrügen müssen ANAXA AG unverzüglich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu Kenntnis gebracht werden. Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so leistet ANAXA AG kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung oder schreibt den Rechnungsbetrag oder Minderwert gut. Weitergehende Ansprüche des Kunden irgendwelchen Art sind ausgeschlossen. Die Genehmigung von Ausfallmustern durch den Kunden schliesst eine spätere Mängelrüge aus, sofern die gelieferten Verpackungen mit dem genehmigten Ausfallmuster übereinstimmen. Werden Verpackungen nach Entwürfen oder Zeichnungen des Kunden geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die gelieferten Verpackungen diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt wurden. Für Eignung zu den vom Kunden gedachten oder anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen.
15. Schutzrechte Dritter
Sofern ANAXA AG Verpackungen nach Entwürfen, Zeichnungen, Modellen oder Mustern, welche ihr vom Besteller übergeben worden sind, oder nach Angaben irgendwelcher Art zu liefern haben, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung der Verpackungen keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde übernimmt allen Schaden, der aus einer Verletzung von Rechten Dritter entstehen kann.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ANAXA AG erwachsenen Verbindlichkeiten ist Weisslingen, Kanton Zürich.
